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Wenn
mit dem Kraftfahrzeug in den verdienten Urlaub gefahren wird, sollte ein
Schutzbrief für das KFZ und die Familie abgeschlossen werden. Dieser Schutzbrief
sagt aus, daß, wenn ein Unfall passiert, die Familie sich ein Hotelzimmer
nehmen kann um mit dem Fahrzeug am nächsten Tag weiterfahren zu können.
Oder aber das Fahrzeug wird vom Versicherer abgeschleppt und nach Hamburg geholt, um hier die Reparaturen durchführen zu lassen. Oder aber es wird vom Versicherer ein Gutachter bestellt und der wird alles Weitere veranlassen. |
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